Regionaler Richtplan

«Raumplanung ist die Notwendigkeit, den Raum der Freiheit zu planen; und das heisst: planend offenzuhalten und damit ein Maximum an Freiheit und Entfaltungs­möglichkeiten für den Einzelnen sowie an Entscheidungs­spielraum für die Gesellschaft heute und morgen zu sichern.»

Carl Friedrich von Weizsäcker

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr

Termine bitte telefonisch vereinbaren. Ausserordentliche Öffnungszeiten sind unter «Aktuelles» zu finden. 

Koordinaten

Marco Lier
Rathaus, EG, Untere Gasse 1
Postfach 180, 7430 Thusis
+41 81 632 15 30marco.lier@regionviamala.ch

Die Region Viamala legt ihren Regionalen Richtplan, Kapitel Siedlung, öffentlich auf

Die Region Viamala hat im Juni 2021 mit der Überarbeitung des regionalen Richtplans, Kapitel Siedlung (RRIP-S), begonnen. Im Februar 2022 hat der Regionalausschuss einen ersten Entwurf dem Kanton zur Vorprüfung unterbreitet. Dieser hatte sich im Juli 2024 positiv dazu geäussert und verschiedene Empfehlungen und Hinweise eingebracht. Die Rückmeldungen wurden geprüft und die Planungsunterlagen angepasst. Im nächsten Schritt sind die Bevölkerung beziehungsweise interessierte Kreise sowie die Nachbarregionen eingeladen, sich im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zur Planung zu äussern. 


Hintergrund und Inhalt

Gemäss dem 2014 in Kraft getretenen revidierten Raumplanungsgesetz (RPG1) passte der Kanton den kantonalen Richtplan in den Bereichen Raumordnungspolitik (Kapitel 2) und Siedlung (Kapitel 5) an (KRIP-S). Die Richtplananpassung wurde im März 2018 von der Regierung des Kantons Graubünden erlassen und im April 2019 vom Bundesrat positiv gewürdigt und mit Vorbehalten genehmigt. Die sich daraus ergebenden Änderungen und Aufträge wurden im KRIP-S umgesetzt und vom Bund im Oktober 2022 genehmigt.

Im Kanton Graubünden ist die Richtplanung als Verbundaufgabe zwischen dem Kanton und den Regionen organisiert. Die Regionalen Richtpläne konkretisieren die Vorgaben des kantonalen Richtplans und stimmen sie auf die Bedürfnisse der Regionen ab. Nach dem Erlass des KRIP-S wurden die Regionen aufgefordert, ihre bisherigen regionalen Richtpläne in den Bereichen Raumordnung (Raumkonzept) und Siedlung zu überprüfen, anzupassen und zu ergänzen.

Der Regionale Richtplan wird durch die Präsidentenkonferenz beschlossen und durch die Regierung des Kantons Graubünden genehmigt. Somit wird er behördenverbindlich. Die für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindliche Umsetzung der Inhalte erfolgt erst auf der Stufe Ortsplanung in den Gemeinden. 


Gegenstand der öffentlichen Auflage

Kapitel Siedlung des Regionalen Richtplans (RRIP-S)

Der RRIP-S legt vor allem das vom Kanton provisorisch festgelegte Siedlungsgebiet erstmalig definitiv behördenverbindlich fest. Die Region Viamala rechnet mit einer Bevölkerungszunahme auf 17‘470 Einwohner bis ins Jahr 2040. Mit dem Siedlungsgebiet und den Erweiterungen im Richtplan legt sie fest, wo das Wachstum stattfinden soll. Im Sinne der übergeordneten Vorgaben will sie es in erster Linie in den bestehenden Bauzonen auffangen („Siedlungsentwicklung nach innen“). Dazu bezeichnet der Richtplan Gebiete, welche sich aus regionaler Perspektive für eine Verdichtung eignen. Anderseits legt der RRIP-S Gebiete fest, wo im Planungshorizont bis 2040 Erweiterungen des Siedlungsgebiets möglich sein sollen. Weiter werden regional und kantonal bedeutende Arbeitsgebiete verortet und deren Nutzungsausrichtung präzisiert. 

Weitere Kapitel

Parallel zum RRIP-S werden auch die Kapitel Einleitung und Raumkonzept öffentlich aufgelegt. Diese Kapitel bilden den übergeordneten strategischen Rahmen, in den sich die weiteren Richtplankapitel einordnen. Das Kapitel „Regionales Raumkonzept“ übernimmt die Inhalte des regionalen Raumkonzepts, das die Präsidentenkonferenz im Juni 2020 verabschiedet hat, und macht sie behördenverbindlich.


Öffentliche Auflage

Mit der öffentlichen Auflage und Vernehmlassung wird die Information und Mitwirkung der Bevölkerung gemäss der kantonalen Raumplanungsgesetzgebung (Art. 11 KRVO) gewährleistet. Während der öffentlichen Auflage vom 24. Januar bis zum 24. Februar 2025 können alle Personen und Insititutionen schriftlich Einwendungen erheben und Anregungen einbringen.


Zugang zu den Unterlagen des regionalen Richtplans, Kapitel Siedlung

Die Unterlagen sind während 30 Tagen –gemeinsam mit der Anpassung des kantonalen Richtplans, Teil Siedlungsgebiet und Bauzonen (Kap. 5.2) – bei der Geschäftsstelle der Region Viamala physisch einsehbar.

Mitwirkungseingaben sind schriftlich (brieflich oder per Mail) einzureichen:

Region Viamala, Rathaus, Untere Gasse 1, 7430 Thusis

Marco Lier, Leiter Richtplanung, marco.lier@regionviamala.ch

Der rechtskräftige Richtplan der Region Viamala setzt sich aus den Richtplantexten der Einzelbereiche sowie der Richtplankarte zusammen. Die Liste mit dem aktuellen Stand der rechtskräftigen und der in Bearbeitung stehenden regionalen Richtpläne finden Sie hier.

Nachfolgend aufgelistet finden Sie die laufenden Verfahren im Richtplan. Diese Verfahren durchlaufen verschiedene Instanzen.

  • Regionaler Richtplan für die Region Viamala, Siedlung und Verkehr (RRIP-S)
  • Stand: Vorprüfung von Bund und Kanton eingetroffen, aktueller Schritt: öffentliche Auflage vom 24. Januar bis 24. Februar 2025

Abfallbewirtschaftung - Deponie im Steinbruch Cuolmet - Gemeinde Andeer

Der regionale Richtplan Viamala wurde im Bereich Abfallbewirtschaftung angepasst. Inhalt der Anpassung ist die Festlegung einer Deponie des Typs B im Steinbruch Cuolmet, Andeer. Dieses Richtplanobjekt wurde in den Koordinationsstand einer Festsetzung aufgenommen.

Abfallbewirtschaftung – Erweiterung der Schlackendeponie Unterrealta - Gemeinde Cazis

In Cazis, am Standort Unterrealta, betreibt die Einfache Gesellschaft Schlackendeponie (EGS) eine Deponie, die insbesondere für die Ablagerung der Schlacke aus der Kehrichtverbrennung Trimmis genutzt wird. Die Deponie ist inzwischen weitgehend gefüllt und die Rekultivierung und Nachsorgephase begann ab 2021.

Die Gemeinde Cazis hat die richtplanerischen Voraussetzungen geschaffen, um die Schlackendeponie Unterrealta als Deponie Typ D zu erweitern und so eine weitere Betriebsphase von 25-30 Jahren zu sichern. Die Erweiterung umfasst eine Fläche von ca. 27’000 m² mit einem Deponievolumen von rund 200’000 – 250’000 m³. Für die Erweiterung war eine Richtplananpassung erforderlich.

Regionales Raumkonzept Viamala

Der kantonale Richtplan wurde im Bereich Siedlung an die veränderten Vorgaben des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes angepasst. Dies hatte Folgen für die Regionen, welche aufgrund der Anweisungen des revidierten Richtplans bis zum Jahr 2020 ein regionales Raumkonzept (RegRK) vorlegen mussten. Mit dem RegRK wurde eine Gesamtschau über die räumliche Entwicklung der Region geschaffen.
Thematische Schwerpunkte sind:

  • die regionale Siedlungsstruktur;
  • die funktionalen Beziehungen innerhalb der Region;
  • die funktionalen Beziehungen nach aussen mit benachbarten Gebietseinheiten;
  • die Einrichtungen der regionalen Versorgung und Ausstattung sowie
  • die Arbeitsgebiete für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen

 Das Raumkonzept ist der konzeptionelle Überbau des regionalen Richtplans und Grundlage für die Erarbeitung, bzw. Überarbeitung des regionalen Richtplans im Bereich Siedlung und Verkehr.

Regionales Raumkonzept Viamala: Download

Perimeter-Erweiterung des Naturparks Beverin – Gemeinde Rheinwald

Per 01.01.2019 fusionierten die ehemaligen Gemeinden Hinterrhein, Nufenen und Splügen zur Gemeinde Rheinwald. Noch vor der Gemeindefusion fiel der Entscheid über einen Beitritt zum Naturpark Beverin. Der Grundstein für die Erweiterung des Naturparks wurde mit der Unterzeichnung des ergänzten Parkvertrags am 21.03.2019 gelegt. Pärke müssen für deren Betrieb räumlich gesichert und im kantonalen Richtplan bezeichnet werden. Um die raumplanerischen Voraussetzungen für die Aufnahme der Gemeinde Rheinwald in den Park zu schaffen, war eine Anpassung des kantonalen und regionalen Richtplans erforderlich.

Materialabbau und -verwertung Brunst II - Gemeinde Hinterrhein

Mit der Anpassung / Fortschreibung des regionalen und des kantonalen Richtplans wurde das bisher im regionalen Richtplan Viamala als Zwischenergebnis eingestufte Objekt 04.VB.01.2 (Materialabbau Brunst II, Gemeinde Hinterrhein) in den Koordinationsstand einer Festsetzung überführt. Aufgrund des Volumens von (neu) ca. 150’000 m³ wurde das Objekt neu auch als Festsetzung in den kantonalen Richtplan aufgenommen.

Ablauf Regionaler Richtplan

Ablauf Regionaler und Kantonaler Richtplan kombiniert

Weiterführende Links Richtplanung